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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Webdesign- und Digitale Marketing-Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen VonaxAI, Inh. Maximilian Bossow, Bonnaskenplatz 6, 03444 Cottbus — nachfolgend „Auftragnehmer" genannt — und ihren Kunden — nachfolgend „Auftraggeber" genannt — über die Erbringung von Webdesign-, Webentwicklungs- und digitalen Marketing-Dienstleistungen.

(2) Maßgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), digitales Marketing und verwandte digitale Dienstleistungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages wird.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) hinzuzuziehen. Er haftet für deren Verschulden wie für eigenes.

(4) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.

§ 3 Kostenloser Erstentwurf

(1) Der Auftragnehmer bietet potenziellen Auftraggebern einen kostenlosen Erstentwurf (Website-Design-Konzept) an. Dieser Erstentwurf ist unverbindlich und begründet keine Zahlungsverpflichtung.

(2) Der Erstentwurf bleibt bis zur Beauftragung der finalen Umsetzung geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Erstentwurfs durch den Auftraggeber ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist nicht gestattet.

(3) Der Anspruch auf einen kostenlosen Erstentwurf besteht nur einmalig pro Unternehmen und Ansprechpartner.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, die Erstellung eines kostenlosen Erstentwurfs ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Unterzeichnung eines separaten Vertrags zustande. Die Annahme kann auch per E-Mail erfolgen.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Entscheidung in allen Projektangelegenheiten befugt ist.

(3) Der Auftraggeber prüft die vom Auftragnehmer zur Abstimmung vorgelegten Unterlagen und Entwürfe innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch spätestens innerhalb von 7 Werktagen, und gibt diese frei oder teilt Änderungswünsche mit.

(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Termine und Fristen entsprechend zu verlängern. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

(5) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Gewährleistung beruhen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung wie folgt: 50% bei Auftragserteilung, 50% nach Fertigstellung und Abnahme.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(6) Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Change Requests), werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz von 95 € netto abgerechnet.

§ 7 Leistungserbringung und Fristen

(1) Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.

(3) Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend.

(4) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

§ 8 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Leistung stellt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber zur Abnahme zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

(3) Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Erklärung des Auftraggebers, gilt die Leistung als abgenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei Bereitstellung der Leistung auf diese Rechtsfolge hinweisen.

(4) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

§ 9 Mängelhaftung (Gewährleistung)

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und frei von Sachmängeln sind.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(3) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Leistung erbringen (Neulieferung).

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Als fehlgeschlagen gilt die Nacherfüllung nach dem zweiten erfolglosen Versuch.

(5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers, ungeeignete Betriebsmittel oder besondere äußere Einflüsse verursacht wurden.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Der Auftragnehmer haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Die maximale Haftungssumme für sämtliche Schäden aus dem Vertragsverhältnis ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt.

§ 11 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Leistungen ein, soweit nicht anders vereinbart.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten — auch bei Namensnennung des Auftraggebers — für eigene Werbezwecke (z.B. Referenzen auf der Website, Portfolio) zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Quelltexte, Scripte und sonstige technische Grundlagen (z.B. Lizenzen für verwendete Frameworks, Templates oder Plugins) sind nur dann im Leistungsumfang enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die erstellten Leistungen ohne Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte weiterzugeben oder zu verkaufen.

§ 12 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.

(2) Sofern im Rahmen des Vertrages personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(3) Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird hierüber ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Bei Projektverträgen endet der Vertrag mit vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistungen.

(2) Bei laufenden Leistungen (z.B. Wartungsverträge, SEO-Betreuung) beträgt die Mindestvertragslaufzeit 3 Monate. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 1 Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Cottbus, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

VonaxAI · Inh. Maximilian Bossow · Bonnaskenplatz 6 · 03444 Cottbus

Stand: April 2026

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